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BGH, 25.11.1952 - 2 StR 535/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …
Auszug aus BGH, 25.11.1952 - 2 StR 535/52
Diese Voraussetzung ist gegeben wenn nach der bisherigen Häufung seiner Straftaten und der bisher gezeigten Hartnäckigkeit und Stärke des verbrecherischen Willens eine bestimmte Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Täter auch in Zukunft weitere strafbare Handlungen begehen und den Rechtsfrieden nicht unerheblich stören wird (RGSt 68, 149.155). - RG, 24.09.1937 - 4 D 657/37
Unter welchen Umständen verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht, wenn es …
Auszug aus BGH, 25.11.1952 - 2 StR 535/52
Dass die Strafkammer selbst eine ausreichende eigene Sachkunde zur Entscheidung dieser präge besass, ist nach der Erfahrung des Lebens nicht anzunehmen da hierzu besondere ärztliche Kenntnisse erforderlich sind (RGSt 71, 336). - RG, 07.02.1939 - 4 D 68/39
1. Bei der Auswahl zwischen mehreren gesetzlich zulässigen Maßregeln der …
Auszug aus BGH, 25.11.1952 - 2 StR 535/52
Hiebei wird sie davon auszugehen haben, welche Massnahme unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und den Grad seines krankhaften Zustandes, der Schutz der Allgemeinheit fordert (RGSt 72, 151; 73, 101). - RG, 07.04.1938 - 3 D 169/38
Muß das Gericht, wenn sowohl die Anstaltsunterbringung gemäß dem § 42 b StGB. als …
Auszug aus BGH, 25.11.1952 - 2 StR 535/52
Hiebei wird sie davon auszugehen haben, welche Massnahme unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und den Grad seines krankhaften Zustandes, der Schutz der Allgemeinheit fordert (RGSt 72, 151; 73, 101).